Fewo in Sahlenburg, Duhnen und Dösen

AGB – Peters FEWO GmbH

1. Buchungsbestätigung und Anzahlung

(1) Eine Buchung wird erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
(2) Bis zum Eingang der vereinbarten Anzahlung behalten wir uns vor, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.

2. Restzahlung

(1) Der vollständige Mietpreis ist spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen.
(2) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) In diesem Fall gelten die Stornobedingungen gemäß Ziffer 3.

3. Stornobedingungen

(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
(2) Bei jeder Stornierung – unabhängig vom Zeitpunkt – wird der vollständige vereinbarte Mietpreis (100 %) fällig.
(3) Eine Rückerstattung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Gast kann jedoch nachweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
(4) Wir bemühen uns im Falle einer Stornierung um eine Neuvermietung. Erfolgt diese, kann eine anteilige Erstattung aus Kulanz erfolgen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(5) Unabhängig davon wird in jedem Fall eine Stornogebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.

4. Stellung der Peters FEWO GmbH

(1) Die Peters FEWO GmbH tritt ausschließlich als Vermittlungsagentur auf.
(2) Der Mietvertrag über die jeweilige Ferienunterkunft kommt direkt zwischen Gast und Eigentümer zustande.
(3) Die AGB regeln ausschließlich die Rechte und Pflichten aus diesem Vermittlungsverhältnis.

5. Kurtaxe

Die örtliche Kurtaxe der Stadt Cuxhaven ist verpflichtend vom Gast zu entrichten. Die jeweils gültigen Sätze sind auf den offiziellen Seiten der Stadt Cuxhaven einsehbar.

6. An- und Abreise / Schlüsselübergabe

(1) Die Schlüssel werden in der Kurparkallee 55 in 27476 Cuxhaven ausgegeben und dort bei Abreise zurückgegeben.
(2) Die Ferienunterkunft steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
(3) Am Abreisetag ist die Unterkunft bis 10:00 Uhr zu räumen und die Schlüssel sind zurückzugeben.

7. Zustand der Unterkunft bei Abreise

Der Gast verpflichtet sich, beim Verlassen der Ferienunterkunft:

  • alle Fenster zu schließen,
  • elektrische Geräte auszuschalten,
  • die Geschirrspülmaschine auszuräumen,
  • Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei Verstößen können zusätzliche Kosten berechnet werden.

8. Schäden und Haftung des Gastes

(1) Der Gast verpflichtet sich zu pfleglicher Behandlung von Unterkunft, Inventar und Gemeinschaftsanlagen.
(2) Schäden sind unverzüglich zu melden.
(3) Der Gast haftet für alle durch ihn, Mitreisende oder Besucher verursachten Schäden.
(4) Hausordnungen ist Folge zu leisten.

9. Personenzahl

(1) Die Unterkunft darf nur von der bei Buchung vereinbarten Personenzahl bewohnt werden.
(2) Eine Überbelegung kann zur fristlosen Kündigung führen. In jedem Fall aber werden die zusätzlichen Personen nachberechnet.

10. Haustiere

(1) Haustiere sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Peters FEWO GmbH gestattet.
(2) Die Genehmigung kann widerrufen werden, wenn Belästigungen oder Schäden auftreten.
(3) Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch Haustiere entstehen.

11. Hausrecht, fristlose Kündigung & Sicherung der Unterkunft

(1) Die Peters FEWO GmbH bzw. der Eigentümer übt das Hausrecht aus. Gäste können bei erheblichen Vertragsverstößen (z. B. Überbelegung, Störungen, erheblicher Zahlungsverzug, Gefährdungen, unerlaubte Haustiere) aus der Unterkunft und der Anlage verwiesen werden.

(2) Der Mietvertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Der Gast hat die Unterkunft in diesem Fall unverzüglich zu verlassen.

(3) Wird die Unterkunft trotz wirksamer Kündigung nicht freiwillig verlassen, kann sie gemäß § 859 BGB (Besitzschutz) gesichert werden. Dies kann u. a. Zutritt zur Kontrolle, Sicherung zurückgelassener Gegenstände sowie den Austausch des Schließzylinders umfassen. Die Maßnahmen erfolgen verhältnismäßig.

(4) Zurückgelassene Gegenstände werden dokumentiert und sicher verwahrt. Eine Entsorgung erfolgt nicht. Der Gast wird zur Abholung aufgefordert; Kosten trägt der Gast.

12. Rauchverbot

(1) In allen Unterkünften gilt ein striktes Rauchverbot.
(2) Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 300 Euro fällig.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche (Reinigung, Renovierung, Mietausfall) bleiben unberührt.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven.